Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Allwardtshof

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation erhalten, um die durch die Anerkennungsstelle festgestellten Defizite Ihrer Berufsqualifikation auch im Rahmen einer qualifizierten Beschäftigung in dem angestrebten Beruf auszugleichen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau D. Hellfritz
Telefon: +49 3841 3040-3248
Fax: +49 3841 3040-83248
Funktion: Assistenz
Herr N. Wieschendorf
Telefon: +49 3841 3040-3231
Fax: +49 3841 3040-83231
Funktion: Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten S, Y, IT- und Anwendungsbetreuer
Frau O. Bock
Telefon: +49 3841 3040-3243
Fax: +49 3841 3040-83243
Funktion: Fachassistenz in der Ausländerbehörde
Frau N. Zipro
Telefon: +49 3841 3040-3240
Fax: +49 3841 3040-83240
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten L-O
Frau A. Lässig
Telefon: +49 3841 3040-3242
Fax: +49 3841 3040-83242
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten A-D
Frau E. Grewe
Telefon: +49 3841 3040-3241
Fax: +49 3841 3040-83241
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten E-K
Frau D. Lenk
Telefon: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
Funktion: Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten
Frau B. Starke
Telefon: 03841 3040-3233
Fax: 03841 3040-83233
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten P-Z (außer S+Y)

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für die Dauer Ihrer Sitzung speichert der Online-Dienst Ihre Eingaben.

  • gültiger Reisepass
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Defizit Bescheid der Anerkennungsstelle
  • Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2 durch Vorlage eines Sprachzertifikats
  • konkretes Arbeitsplatzangebot (Nachweis durch die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, siehe unter „Weiterführende Informationen)
  • Nachweise zum Lebensunterhalt
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid festgestellt, dass Ihnen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten überwiegend in der betrieblichen Praxis fehlen.
  • Sie verfügen mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2.
  • Ein konkretes Jobangebot liegt vor.
  • Ihr zukünftiger Arbeitgeber hat arbeitsvertraglich zugesichert, dass er Ihnen die berufliche Anerkennung während des Aufenthalts in Deutschland ermöglicht.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
  • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen, in einem nicht reglementieren Beruf zu arbeiten, um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt, es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf zu arbeiten.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für zwei Jahre erteilt.