Auskünfte aus dem Wasserbuch beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Anklamer Fähre

Wenn Sie sich über Wasserrechte, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete informieren wollen, können Sie dies im Kartenportal Umwelt des LUNG tun. Wenn Sie genauer in eine Wasserbuchakte einsehen wollen, können Sie dies bei der Wasserbuchstelle des LUNG tun.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Dezernat LUNG 300

Badenstraße 18
18439 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt

Adresse

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Di.  09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi.  09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

auf dem Campusgelände der FHöVPR
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

zwischen Gebäude 15 und 3
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Keine

Die Wasserbuchblätter der eingetragenen wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt des LUNG veröffentlicht.

Die Einsicht in eine Wasserbuchakte kann formlos bei der Wasserbuchstelle beantragt werden. Bei berechtigtem Interesse können kostenpflichtige Auszüge erstellt werden. Schutzwürdige Interessen Betroffener werden dabei berücksichtigt.

Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, dann steht Ihnen für das Land M-V das Wasserbuch über das Kartenportal Umwelt des LUNG zur Verfügung. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich.

Das Wasserbuch ist ein zentrales Register für Wasserrechte, welches wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten), sowie Umweltinformationen (z.B. Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete) beinhaltet.

Für die Einsicht in Unterlagen zu einem bestimmten Wasserbuchblatt (z.B. Anträge, Bescheide, Schriftverkehr) kann Ihnen auf Nachfrage die Wasserbuchstelle des LUNG behilflich sein.

Zu jedem Wasserbuchblatt wird in der Wasserbuchstelle eine Wasserbuchakte mit den Antragsunterlagen geführt. In diese Wasserbuchakten kann auf Antrag Einsicht genommen werden.