Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Ribnitz-Damgarten
10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten
Am Markt 1
18311
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Am Markt 1
18311
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Am Markt
Anzahl: 20
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Kosten
keine
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wahlberechtigte auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (§ 15 Absatz 2 LKWO M-V). Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.