Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Arpshagen

Sie wollen einen fliegenden Bau zu einer Veranstaltung aufstellen. Dazu müssen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes die Aufstellung anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Bauordnung

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau S. Werbonat
Telefon: +49 3841 3040-6308
Fax: +49 3841 3040-86308
Funktion: Sachbearbeiterin Planung
Herr M. Knaak
Telefon: +49 3841 3040-6321
Fax: +49 3841 3040-86321
Funktion: Sachbearbeiter Bauordnung, Bereich: Amt Grevesmühlen
Frau A. Dally
Telefon: +49 3841 3040-6320
Fax: +49 3841 3040-86320
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung, Bereich: Amt Schönberger Land (ohne Stadt Dassow)
Frau P. Tuschinski
Telefon: +49 3841 3040-6350
Fax: +49 3841 3040-86350
Funktion: Sachbearbeiterin Registratur
Frau I. Volk
Telefon: +49 3841 3040-6349
Fax: +49 3841 3040-86349
Funktion: Sachbearbeiterin Registratur
Frau M. Fiedler
Telefon: +49 3841 3040-6349
Fax: +49 3841 3040-86349
Funktion: Sachbearbeiterin Registratur
Frau K. Gehrau
Telefon: +49 3841 3040-6322
Fax: +49 3841 3040-86322
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung, Bereich: Amt Lützow-Lübstorf
Frau N. Hohls
Telefon: +49 3841 3040-6323
Fax: +49 3841 3040-86323
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung, Bereich: Amtsfreie Gemeinde Insel Poel, Gadebusch
Frau L. Thöle
Telefon: +49 3841 3040-6309
Fax: +49 3841 3040-86309
Funktion: Sachbearbeiterin Planung
Frau J. Lange
Telefon: 03841 3040-6346
Fax: 03841 3040-86346
Funktion: Sachbearbeiterin Registratur
Herr B. Möller
Telefon: +49 3841 3040-6329
Fax: +49 3841 3040-86329
Funktion: Sachbearbeiter Bauordnung, Bereich: Amt Neukloster-Warin
Frau C. Schimanski
Telefon: +49 3841 3040-6308
Fax: +49 3841 3040-86308
Funktion: Sachbearbeiterin bauplanungsrechtliche Stellungsnahmen
Frau K. Kühn
Telefon: +49 3841 3040-6306
Fax: +49 3841 3040-86306
Funktion: Sachbearbeiterin Registratur
Herr C. Harth
Telefon: +49 3841 3040-6325
Fax: +49 3841 3040-86325
Funktion: Sachbearbeiter Bauordnung
Frau S. Knaak
Telefon: +49 3841 3040-6328
Fax: +49 3841 3040-86328
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung, Bereich: Amt Dorf Mecklenburg–Bad Kleinen, Amt Neuburg
Herr T. Müller
Telefon: +49 3841 3040-6316
Fax: +49 3841 3040-86316
Funktion: Fachgebietsleitung Bauordnung

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • ausgefüllte Anzeige
  • Prüfbuch
  • Lageplan (im Bebauungsplan)
  • gegebenenfalls eine Erklärung zur Übernahme der Kosten bei einer erforderlichen Gebrauchsabnahme
  • Sie müssen eine gültige Ausführungsgenehmigung vorlegen. Die Ausführungsgenehmigung ist im Prüfbuch vermerkt.
  • Anzeige: kostenlos
  • falls eine Gebrauchsabnahme notwendig ist: die Gebrauchsabnahme ist kostenpflichtig. Der konkrete Kostenrahmen ist in der Leistungsbeschreibung der Gebrauchsabnahme zu finden.

In der Ausführungsgenehmigung kann bestimmt sein, dass eine Anzeige nicht erforderlich ist, weil eine Gefährdung von Leben und Gesundheit nicht zu erwarten ist.

Bei Erfordernis der Anzeige reichen Sie die Anzeige sowie weitere erforderliche Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die Anzeige und kann eine kostenpflichtige Vor-Ort-Prüfung (Gebrauchsabnahme) vornehmen. Das Ergebnis der Gebrauchsabnahme wird in das Prüfbuch eingetragen. Wenn eine Untersagung in das Prüfbuch eingetragen wurde, müssen Sie einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen. Erfolgt dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit oder ist Gefahr in Verzug, dürfen Sie den fliegenden Bau nicht in Betrieb nehmen. Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet in diesem Fall über das Einziehen des Prüfbuches.

Soll ein fliegender Bau länger als drei Monate an einem Ort aufgestellt werden, kann durch die untere Bauaufsichtsbehörde eine Nachprüfung durchgeführt werden.

Wenn Sie einen fliegenden Bau, der einer Ausführungsgenehmigung bedarf, zu einer Veranstaltung aufstellen wollen, müssen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes die Aufstellung anzeigen.

Fliegende Bauten sind Anlagen, die geeignet und dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Beispielsweise Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte und bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft, aber auch Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte.

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches

14 Tage
vor Aufstellung empfohlen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre