Anmeldung in einer anderen Gemeinde

Ausgewähltes Gebiet: Adamsdorf

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustrelitz-Land
Zentrale Dienste

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03981 45750
Fax: 03981 457512

Mitarbeiter

Herr Thomas Jahn
Telefon: 03981 457519
Fax: 03981 457512
Frau Anja Ewert
Telefon: 03981 457519
Fax: 03981 457512
Position: Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Funktion: Sachbearbeiter/in Kita, Schule, Wohngeld, Sportstätten
Frau Sandra Rupaner
Telefon: 03981 457534
Fax: 03981 457512
Position: Personalangelegenheiten; Sachbearbeiterin Umsatzsteuer
Funktion: Sachbearbeiterin Personalangelegenheiten
Frau Andrea Kohlmeyer
Telefon: 03981 457540
Fax: 03981 457512
Position: Sekretariat, Sitzungsdienst
Funktion: Sachbearbeiterin Sitzungsmanagement/zentrale Gremien
Frau Gabriela Krüger
Telefon: 03981 457520
Fax: 03981 457512
Position: Fachbereichsleiterin
Funktion: Sachbearbeiter IT-Management /Datenschutz-und Sicherheitsbeauftragter
Frau Julia Braun
Telefon: 03981 457535
Fax: 03981 457512
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt
Funktion: Sachbearbeiter Wahlen/Allgemeine Kommunalaufsicht; Sachbearbeiter/in Standesamt / Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

  • Di  09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
  • Do 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr
  • Fr  09.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Meldeschein liegt in Ihrer Meldebehörde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Bundesmeldegesetz (BMG)