Kontextsuche
Bei der Kontextsuche haben Sie die Möglichkeit, Leistungen anhand von Lebenslagen bzw. Problemstellungen zu suchen. Klicken Sie dazu auf das entsprechende Icon und verfeinern Sie Schritt für Schritt die Suche, um zur gewünschten Leistung zu gelangen.
Themenbereiche
Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.
Folgende Leistungen wurden zum Thema Tierhaltung und Jagd gefunden:
-
Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
-
Amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
-
Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
-
Angelerlaubnis beantragen
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.
-
Angriffe durch Tiere melden
Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.
-
Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung erteilen
Das Schlachten eines Tieres ist in Deutschland grundsätzlich nur mit geeigneter Betäubung erlaubt. Ausnahmen zur Gewährleistung der Religionsfreiheit sind möglich, sind aber genehmigungspflichtig.
-
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.
-
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.
-
Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
An bestimmten Orten müssen alle Hunde an der Leine geführt werden, außerdem besteht für bestimmte Hunde ein genereller Leinenzwang. Von den Regelungen sind aber Ausnahmen möglich.
-
Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.