Kontextsuche
Bei der Kontextsuche haben Sie die Möglichkeit, Leistungen anhand von Lebenslagen bzw. Problemstellungen zu suchen. Klicken Sie dazu auf das entsprechende Icon und verfeinern Sie Schritt für Schritt die Suche, um zur gewünschten Leistung zu gelangen.
Themenbereiche
Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.
- Entbindungsmöglichkeiten
- Meldung an den Arbeitgeber
- Mutterpass
- Mutterschutz
- Schwangerschaftsberatung
Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Vor der Geburt gefunden:
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Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
Der Arbeitgeber bzw. die Ausbildungsstätte ist dazu verpflichtet, die Arbeitsschutzbehörde zu informieren, wenn eine schwangere oder stillende Frau in dem Unternehmen beschäftigt ist bzw. eine schwangere oder stillende Schülerin oder Studentin an Lehrveranstaltungen teilnimmt.
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Familienhebammen
Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden.
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Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Beantragung
Das Land fördert Personal- und Sachkosten für die Sicherstellung einer ergebnisoffenen Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
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Gesundheitshilfe
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
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Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
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Namensgebung
Bei der Namensgebung ist zwischen Vor- und Familienname (Nachname) zu unterscheiden. Den Vornamen für Ihr Kind können Sie weitgehend selbst bestimmen. Nicht erlaubt sind...
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Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Allgemeine Schwangerschaftsberatung nach Abschnitt 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütun...
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Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.
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Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.