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Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung gefunden:
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Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) beim Nachlassgericht hinterlegen
Eine Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht hinterlegt und dort verwahrt, damit es im Todesfall aufgefunden wird.
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Verfügung von Todes wegen aus der besonderen amtlichen Verwahrung zurücknehmen
Eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament oder einen Erbvertrag) aus der besonderen amtlichen Verwahrung wieder zurücknehmen.