Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Bauordnung

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau S. Werbonat
Telefon: +49 3841 3040-6307
Fax: +49 3841 3040-86307
Funktion: Sachbearbeiterin Planung
Herr M. Knaak
Telefon: +49 3841 3040-6321
Fax: +49 3841 3040-86321
Funktion: Sachbearbeiter Bauordnung, Bereich: Amt Grevesmühlen
Frau A. Dally
Telefon: +49 3841 3040-6320
Fax: +49 3841 3040-86320
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung, Bereich: Amt Schönberger Land (ohne Stadt Dassow)
Frau P. Tuschinski
Telefon: +49 3841 3040-6350
Fax: +49 3841 3040-86350
Funktion: Sachbearbeiterin Registratur
Frau K. Gehrau
Telefon: +49 3841 3040-6322
Fax: +49 3841 3040-86322
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung, Bereich: Amt Lützow-Lübstorf
Frau N. Hohls
Telefon: +49 3841 3040-6323
Fax: +49 3841 3040-86323
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung, Bereich: Amtsfreie Gemeinde Insel Poel, Gadebusch
Frau L. Thöle
Telefon: +49 3841 3040-6308
Fax: +49 3841 3040-86308
Funktion: Sachbearbeiterin Planung
Frau J. Lange
Telefon: +49 3841 3040-6346
Fax: +49 3841 3040-86346
Funktion: Sachbearbeiterin Registratur
Frau R. Bünemann
Telefon: +49 3841 3040-6324
Fax: +49 3841 3040-86324
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung Bereich: Stadt Dassow
Frau C. Schimanski
Telefon: +49 3841 3040-6309
Fax: +49 3841 3040-86309
Funktion: Sachbearbeiterin bauplanungsrechtliche Stellungsnahmen
Frau K. Kühn
Telefon: +49 3841 3040-6306
Fax: +49 3841 3040-86306
Funktion: Sachbearbeiterin Registratur
Herr C. Harth
Telefon: +49 3841 3040-6325
Fax: +49 3841 3040-86325
Funktion: Sachbearbeiter Bauordnung
Frau S. Knaak
Telefon: +49 3841 3040-6328
Fax: +49 3841 3040-86328
Funktion: Sachbearbeiterin Bauordnung, Bereich: Amt Dorf Mecklenburg–Bad Kleinen, Amt Neuburg
Herr T. Müller
Telefon: +49 3841 3040-6316
Fax: +49 3841 3040-86316
Funktion: Fachgebietsleitung Bauordnung
Herr B. Möller
Telefon: +49 3841 3040-6329
Fax: +49 3841 3040-86329
Funktion: Sachbearbeiter Bauordnung, Bereich: Amt Neukloster-Warin

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

 Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

  • mindestens EUR 60,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

  • Keine Antragsfrist
  • Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren