Führungszeugnis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Usedom-Nord

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Usedom Nord

Möwenstraße 1
17454 Zinnowitz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 38377 730
Fax: +49 38377 73199

Mitarbeiter

Frau Nicole Ludwig
Telefon: +49 38377 73127
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin
Herr Andi Seehase
Telefon: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
Position: Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung
Herr Rick Richter
Telefon: +49 38377 73133
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt
Herr Martin Müller
Telefon: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
Position: Amtsleiter
Frau Franziska Nisser
Telefon: +49 38377 73146
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiterin
Herr Wolfgang Gehrke
Telefon: +49 38377 73200
Fax: +49 38377 73199
Position: Amtsvorsteher
Frau Franziska Berg
Telefon: +49 38377 73122
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin
Herr Daniel Hunger
Telefon: +49 38377 73143
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz
Frau Heike Wagner
Telefon: +49 38377 73131
Fax: 038377 73139
Position: Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten
Herr Uwe Horn
Telefon: +49 38377 73123
Fax: 038377 73129
Position: Mitarbeiter Steuern / Vollstreckung
Frau Kerstin Kühne
Telefon: +49 38377 73233
Fax: 038371 232239
Position: Bürgerangelegenheiten / Schule
Frau Ramona Lachnit
Telefon: +49 38377 73114
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Datenschutzbeauftragte
Herr Holger Kickhefel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiterin
Frau Antje Höfs
Telefon: +49 38377 73144
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiterin
Frau Kathleen Keil
Telefon: +49 38377 73101
Fax: 038377 73199
Position: Amtsleiterin; Amtsvorsteherin
Funktion: Ausbildungsleiterin; Fachgebietsleiterin Organisation; Fachgebietsleiterin Schulverwaltung
Frau Janine Neumann
Telefon: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
Position: Kassenleiter
Frau Vivien Kluth
Telefon: +49 38377 73134
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde
Frau Christiane Radtke
Telefon: +49 38377 73100
Fax: +49 38377 73199
Position: Sekretärin
Funktion: Sachbearbeiterin Zentrale, Kommunikation
Frau Kerstin Teske
Telefon: +49 38377 73111
Fax: 038377 73199
Position: Leitende Verwaltungsbeamte
Funktion: Leitende Verwaltungsbeamtin
Frau Ruth Beck
Telefon: +49 38377 73234
Fax: 038371 232239
Position: Mitarbeiterin Paß- / Ausweis- / Meldeangelegenheiten
Frau Jaqueline Bergmann
Telefon: +49 38377 73124
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin
Herr Jörg Behrendt
Telefon: +49 38377 73142
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiter Gebäudemanagement, Hoch-/ Tiefbau
Frau Manuela Suhm
Telefon: +49 38377 73132
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Standesbeamtin
Frau Anja Seela
Telefon: +49 38377 73113
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiterin
Frau Corinna Adrion
Telefon: +49 38377 73141
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz
Herr Rene Seela
Telefon: +49 38377 73148
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter
Frau Susanne Stindt
Telefon: +49 38377 73126
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin
Her Lars-Odin Nagel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter
Funktion: IT-Sicherheitsbeauftragter; IT-Verantwortlicher; Redakteur (Internet und Infodienste) - Kommunalverwaltung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

  • Antrag auf Führungszeugnis
  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

  • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschriftdirekt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Weiterer Hinweis zur schriftlichen Antragstellung:

Bei der schriftlichen Antragstellung sind in dem formlosen Antragsschreiben an die Meldebehörde auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie  neben der deutschen  die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.