Fundsache Status abfragen

Ausgewähltes Gebiet: Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sachgebiet Verwaltung / Haushalt / Fundwesen

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 381 381-3100
Fax: +49 381 381-3280

Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Telefon: +49 381 381-3136
Fax: +49 381 381-3280
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

vor dem Haus
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Charles-Darwin-Ring
Straßenbahn: Linie 5

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

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Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.