Kraftfahrzeug: abmelden
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter...
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Ihre zuständigen Stellen
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin, Hansestadt
17109 Demmin, Hansestadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Lindenstraße 63, 17033 Neubrandenburg
17033 Neubrandenburg
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
17192 Waren (Müritz)
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
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Kennzeichenschilder
Kosten
Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)