Kraftfahrzeug: abmelden

Ausgewähltes Gebiet: Feldberger Seenlandschaft

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter...

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Feldberger Seenlandschaft - 3.1 Bürgerdienste & Ordnungsamt

Prenzlauer Straße 2
17258 Feldberger Seenlandschaft

Zentraler Kontakt

Telefon: 039831 250-21
Fax: 039831 20807

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Uhr (Bürgerbüro und Meldestelle) Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz
Anzahl: 60
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Schnellnavigation/Datenschutz/

  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)