Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden. 

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.3.0 Einwohnermeldewesen

Markt 15
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach31 53
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-4131
Telefon: +49 3834 8536-4120
Fax: +49 3834 8536-4135

Mitarbeiter

Herr Sascha Gennies
Telefon: +49 3834 8536-4131
Fax: +49 3834 8536-4135

Öffnungszeiten

Sprechzeiten mit Termin:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten ohne Termin:

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig

Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig

Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei

Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Hinweis nach Art. 13 DSGVO ist im externen Online-Dienst zu finden.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

  • mindestens ein Identitätsnachweis:
    • Personalausweis 
    • vorläufiger Personalausweis 
    • Ersatz-Personalausweis 
    • anerkannter und gültiger Pass 
    • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
  • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
  • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis 
  • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person 
  • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland 
  • bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde). 
  • Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
  • Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
  • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
  • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
  • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
  • Sie haben ein M-V Nutzerkonto.

Es entstehen keine Kosten.

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten: 

  • Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten. 
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Wohnung. 

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

  • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
  • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Wohnung. 
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
  • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung und per Post den Adressaufkleber zur Aktualisierung Ihres Personalausweises.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. 

Als Hauptwohnung gilt: 

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. 
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. 
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
  • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. 
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung. 

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Hauptwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Bei einem Mietverhältnis ist die durch den Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mitzubringen. Sollten Sie in Ihr Eigentum ziehen, ist die Selbsterklärung über ein Eigenheim (auch für Eigentumswohnungen) auszufüllen und ein Nachweis des Eigentums mitzubringen (z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, etc.).  Die Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.