Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Hagenow-Land

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Wählen Sie eine der zuständigen Stellen aus der Karte aus.

Als Alternative zur Auswahl der zuständigen Stellen aus der Karte kann eine zuständige Stelle aus der Liste unterhalb der Karte ausgewählt werden.
Zur Auswahl aus der Liste

Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.