Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.
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Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Team Antragsbearbeitung
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:
„Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“
zu stellen.
Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.
Kosten
- mindestens 60,00 EUR
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags; Details siehe Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:
- der Art des zu errichtenden Vorhabens
- dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
- einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)
Verfahrensablauf
Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Seit dem 13. Dezember 2022 nimmt die Landeshauptstadt Schwerin nur noch digitale Anträge (über das Schweriner Serviceportal) nach BauVorlVO M-V entgegen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.
Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:
Stadtteil | Ansprechpartner/in | Telefonnummer | |
---|---|---|---|
Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen | Frau Menzel | 0385 545-2500 | kmenzel@schwerin.de |
Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow | Frau Börger | 0385 545-2553 | aboerger@schwerin.de |
Krebsförden, Görries, Wüstmark | Frau Wöstenberg | 0385 545-2552 | awoestenberg@schwerin.de |
Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt | Frau Henneberg | 0385-545-2563 | khenneberg@schwerin.de |
Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt | Frau Peters | 0385 545-2556 | apeters@schwerin.de |
Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz | Frau Neetzow | 0385 545-2566 | aneetzow@schwerin.de |
Rechtsgrundlagen
- § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V)
- Nummer 1.1.2 Anlage 1 Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)