Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Team Antragsbearbeitung

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
  • Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn
    • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
    • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
    • die Erschließung durch den Bebauungsplan geregelt ist und
    • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.
  • Falls Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beabsichtigt sind, müssen diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragt und genehmigt sein

eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Unterlagen. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.

Die Genehmigungsfreistellung ist gegebenenfalls gebührenpflichtig.

Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Der Bauherr muss die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.

Die Genehmigungsfreistellung ist je nach Gemeindesatzung gebührenpflichtig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:

Stadtteil Ansprechpartner/in Telefonnummer E-Mail
Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen Frau Menzel 0385 545-2500 kmenzel@schwerin.de
Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow Frau Börger 0385 545-2553 aboerger@schwerin.de
Krebsförden, Görries, Wüstmark Frau Wöstenberg 0385 545-2552 awoestenberg@schwerin.de
Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt Frau Henneberg 0385-545-2563 khenneberg@schwerin.de
Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt Frau Peters 0385 545-2556 apeters@schwerin.de
Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz Frau Neetzow 0385 545-2566 aneetzow@schwerin.de