Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse,...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In allen Fällen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nicht erforderlich bei bereits vorhandener ZB II, wenn nur die Änderung der Anschrift erfolgt. Wurden dem Fahrzeug noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt und reicht der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr aus, sind neue Fahrzeugpapiere auszufertigen. In diesem Fall ist zusätzlich der alte Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

bei Firmen zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Eintrag der aktuellen Anschrift und
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder bei ausländischen Mitbürgern, ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
  • Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation,
  • Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung und
  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung.

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart, Kraftstoffart, Höchstgeschwindigkeit, Abmessungen, Gewichte) vermerkt werden.

Aber auch ein Ändern der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat oder eine neue Anschrift) muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I verzeichnet werden.