Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung einholen

Ausgewähltes Gebiet: Vorpommern-Greifswald

Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Greifswald
62 Kataster- und Vermessungsamt

Feldstraße 85a
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8760-3401
Fax: +49 3834 8760-9099

Mitarbeiter

Herr Holger Hell
Telefon: 03834 8760-3400
Fax: 03834 8760-9099
Position: Amtsleiter

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
 

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Frau Anke Schröder
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Externer OD

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Frau Anke Schröder
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.