Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung einholen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

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Postanschrift

PostfachPostfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-6230

Mitarbeiter

Frau Annette Kusche
Telefon: 03871 722-6284
Position: SB Geodatenvertrieb / Geodatenportal (Antragstellung u. Gebühren)
Frau Heidrun Koppermann
Telefon: 03871 722-6288
Position: SB Geodatenvertrieb (Überwachung Gebäudeeinmessung)
Herr Andreas Detert
Telefon: 03871 722-6290
Position: SB Messungsvorbereitung
Herr Eike Böttcher
Telefon: 03871 722-6292
Position: SB Messungsvorbereitung
Frau Daniela Krüger
Telefon: 03871 722-6294
Position: SB Messungsvorbereitung
Herr Michael Happe
Telefon: 03871 722-6291
Position: SB Messungsvorbereitung
Frau Marlen Kanzok
Telefon: 03871 722-6260
Position: SB Katasterübernahme
Frau Sandra Poschmann
Telefon: 03871 722-6268
Position: SB Katasterübernahme

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Externer OD

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zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.