Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung einholen

Ausgewähltes Gebiet: Rostock

Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Rostock - Sachgebiet Vermessungsstelle/ Katasterbenutzung

August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan, Stadt

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Postanschrift

Postfach1455
18264 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3843 755-62999
Fax: +49 3843 755-62800

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr
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Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Freitag:geschlossen

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Montag, Mittwoch und Freitag nur mit Termin

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Behindertenparkplätze

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Verkehrsanbindung

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zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.