Impfschaden - Anerkennung, Entschädigung

Sie erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Geburtsurkunde oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit),
  • Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
  • Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • Impfausweis/Impfbuch/Impfschein

keine

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?

Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz). Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.

Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
  • Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen und Eltern.
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld.
  • Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.