Impfung: Beratung

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Kosten für empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.

Hinweis: Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen. Weitere Informationen dazu bietet das Centrum für Reisemedizin an.

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft.

Tipp: Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts finden Sie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollten. Außerdem finden Sie eine Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. Die Empfehlungen werden durch Begründungen und Mitteilungen erläutert.

  • Impfungen in bestimmten Lebensabschnitten
  • Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche Die Impfungen, die für Säuglinge, Kinder und Jugendliche von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, finden Sie in der Empfehlung. Der Impfkalender 2010 für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt einen Überblick über die Impfungen, die zum Schutz vor Diphtherie (D/d), Pertussis (aP/ap), Tetanus (T), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B (HB), Poliomyelitis (IPV), Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln (MMR), Varizellen sowie gegen humane Papillomviren (HPV) dienen.
  • Impfungen für Berufstätige Bestimmte Berufsgruppen haben ein höheres Gefährdungspotenzial gegenüber Infektionen als andere Personen. Auf den Seiten des Grünen Kreuzes finden Sie eine Auflistung der Impfungen, die für verschiedene Berufsgruppen empfohlen werden.
  • Impfungen in der Schwangerschaft, welche Impfungen für eine Schwangere wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten des Grünen Kreuzes.
  • Impfungen für Reisende, welche Impfungen für Reisende wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten "fit for travel". Schutzimpfungen und persönliche Beratung erhalten Sie jeden zweiten Dienstag in der Reise- und Tropenmedizinischen Impfsprechstunde in Schwerin, siehe unten stehender Link.

Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.

Ebenfalls erhalten Sie Informationen beispielsweise auf der Seite:

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden.

Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder der zuständigen Stelle auf.