Nachrüstung von Personenaufzügen in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung von Personenaufzügen an oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen, die nicht mehr als...

Ihre zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 63630
Fax: 0385 63631212

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

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Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular. Die Modernisierungsrichtlinien und die Antragsformulare können von der Homepage des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern www.lfi-mv.de herunter geladen werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer (Erbbauberechtigte stehen dem Eigentümer gleich), deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut sind.

Der Eigentümer meldet sein Vorhaben für eine Förderung im laufenden Modernisierungsprogramm formgebunden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle) an. Die Bewilligungsstelle prüft die Förderanmeldung und entscheidet im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesministerium über die Erteilung von Fördervormerkungen (Antragsvorlagerechte). Nur Förderanmeldungen, für die ein Antragsvorlagerecht erteilt wurde, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung von Personenaufzügen an oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen, die nicht mehr als sechs oberirdische Geschosse umfassen. Die Personenaufzüge müssen von allen Wohnungen im Gebäude und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus stufenlos erreichbar sein.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zinsgünstige Darlehen zur anteiligen Finanzierung der Gesamtausgaben für die Nachrüstung von Personenaufzügen bereit. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.
 

Modernisierungsrichtlinien vom 30. April 2003 (AmtsBl. M-V S. 566), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 26.06.2012 (AmtsBl. M-V S. 578)