Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sachgebiet Haushalt, Zentrale Ausschreibungsstelle für Bauleistungen, Bauarchiv

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Mitarbeiter

Frau Maria Rohde
Telefon: +49 381 381-6336
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Dieses Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre Daten benötigen, erheben und verarbeiten. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erfolgt auf Grundlage des § 83 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Die Verarbeitung der Daten ist gesetzlich erforderlich und gemäß Artikel 6 Absatz 1c und 1e DSGVO zulässig. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gelöscht. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (E-Mail: info@rostock.de). Den Beauftragten für Datenschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erreichen sich ebenda (E-Mail: datenschutz@rostock.de). Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auch unter https://rathaus.rostock.de/de/datenschutzerklaerung/259610. Es besteht Beschwerdemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Je nach Sachverhalt sind erforderliche Dokumente mit dem Antrag einzureichen:

  • Eigentümer*in: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
  • Kaufinteressent*in: Vollmacht Eigentümer*in oder Kaufvertragsentwurf
  • Kreditinstitut: Vollmacht Eigentümer*in oder Grundbuchauszug*
  • Sachverständiger*in: Vollmacht Eigentümer*in oder gerichtlicher Auftrag
  • Entwurfsverfasser*in: Vollmacht Eigentümer*in
  • Immobilienmakler*in: Vollmacht Eigentümer*in
  • Begünstigte Person der Baulast: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
  • Notar*in/ÖbVI: Kein Nachweis erforderlich
  • sonstige Gründe: Begründung erforderlich

*Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Die Gebühr für die Auskunft beträgt je unbelastetem Flurstück 15 Euro, je belastetem Flurstück 25 Euro, jedoch maximal 100 Euro je Grundstück.
Die Mindestgebühr pro Auskunft beträgt 25 Euro.
 

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise zu.

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Hinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass erklärte Baulasten nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.