Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden

Ausgewähltes Gebiet: Grevesmühlen, Stadt

Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Zulassungswesen

Langer Steinschlag 4
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Adresse

Am kleinen Stadtfeld 6
23966 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau C. Steffen
Telefon: +49 3841 3040-3620
Fax: +49 3841 3040-83620
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau D. Schenk
Telefon: +49 3841 3040-3618
Fax: +49 3841 3040-83618
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau U. Metzner
Telefon: +49 3841 3040-3644
Fax: +49 3841 3040-83644
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau T. Keisler
Telefon: +49 3841 3040-3616
Fax: +49 3841 3040-83616
Funktion: Fachgebietsleitung Zulassungswesen
Frau S. Albert
Telefon: +49 3841 3040-3613
Fax: +49 3841 3040-83613
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau M. Kula
Telefon: +49 3841 3040-3615
Fax: +49 3841 3040-83615
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau N. Kröpelin
Telefon: +49 3841 3040-3617
Fax: +49 3841 3040-83617
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau B. Hofmüller
Telefon: +49 3841 3040-3612
Fax: +49 3841 3040-83612
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau A. Beutin
Telefon: +49 3841 3040-3650
Fax: +49 3841 3040-83650
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau M. Hoop
Telefon: +49 3841 3040-3622
Fax: +49 3841 3040-83622
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Montag:09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:09:00 – 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung))
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:08:00 – 11:30 Uhr

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Grevesmühlen
Regionalbahn: Grevesmühlen

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Hinweis nach Art. 13 DSGVO

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung wird durch Entfernen der Abdeckung ein entsprechender Hinweis freigelegt.
  • Amtliche(s) Kennzeichen
  • Verbleibserklärung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • formlose Verbleibserklärung

Für Online-Außerbetriebsetzung zusätzlich:

  • Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • Ab dem 01. November 2010 ausgestellte Personalausweise besitzen eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Um diese nutzen zu können, muss sie auf dem Personalausweis freigeschaltet sein.
  • Kartenlesegerät

Es fallen gegebenenfalls Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bemisst. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Es können weitere Kosten z. B. für Kennzeichenreservierung etc. anfallen.

  • Beantragen der Außerbetriebsetzung
  • Abgeben der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Kennzeichen zum Zweck der Wiederinbetriebnahme reservieren lassen
  • Verbleibserklärung über das Fahrzeug abgeben
  • entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I zurückerhalten

Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.

Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden ab 01.01.2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.

Die Außerbetriebsetzung über das Internet können Sie i.d.R. über die Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde veranlassen.