Wasserschutzgebiet- Festsetzung

Um Trinkwassergewinnungsanlagen und ihre Einzugsgebiete vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Innerhalb dieser Gebiete sind...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

gebührenfrei

Um Trinkwassergewinnungsanlagen und ihre Einzugsgebiete vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Innerhalb dieser Gebiete sind bestimmte Handlungen, die das Grundwasser gefährden können, verboten oder es sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Wasserschutzgebiete sind regelmäßig in die Zonen I, II und III mit unterschiedlich strengen Schutzanforderungen unterteilt. Innerhalb der näher zur Trinkwassergewinnungsanlage gelegenen Bereiche gelten schärfere Verbote als in den weiter entfernten. Im Wasserschutzgebiet hat die Sicherung des Trinkwassers Vorrang vor allen anderen Nutzungen, bis hin zum völligen Verbot, sofern dies zur Erreichung des Schutzzieles erforderlich ist.