Behindertensport - Auskunft

Die Gewährleistung einer umfassenden Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben, darin eingeschlossen die Förderung und Unterstützung des Sports von...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mitgliedsbeiträge richten sich nach den Satzungen der jeweiligen Sportvereine.

Die Gewährleistung einer umfassenden Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben, darin eingeschlossen die Förderung und Unterstützung des Sports von Menschen mit Handicap, gehören, insbesondere vor dem Hintergrund einer Verwirklichung der sozialen Inklusion im Sinne der schrittweisen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu den wichtigen bildungs- und sportpolitischen Aufgabenstellungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Gerade bei Menschen mit einem Handicap haben sportliche Aktivitäten eine gravierende Bedeutung. Sie erhalten und steigern die Leistungsfähigkeit, fördern das Selbstvertrauen, stärken das Selbstbewusstsein und leisten damit wirkungsvolle Lebenshilfe.

Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e. V. (VBRS M-V) stellt sich als Sportfachverband  im engen Zusammenwirken mit der Landesregierung zielgerichtet und konsequent den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Sport mit Handicap auf Landesebene. Dabei werden insbesondere Bewegung, Sport und Spiel als begleitendes Mittel zur Verbesserung, Erhaltung oder Wiedergewinnung von Gesundheit sowie zur Stärkung der Eigeninitiative und Selbständigkeit im Rahmen der gesellschaftlichen Integration/Inklusion und gleichen Teilhabe eingesetzt.

Der VBRS M-V berät Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten einer körperlich aktiven Betätigung mit Handicap im Freizeit-, Breiten- und Leistungsbereich und bietet landesweit Möglichkeiten an, in einem der derzeit 105 Sportvereinen selbst sportlich aktiv zu werden.

Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Sportfördergesetz - SportFG M-V) vom 9. September 2002