Verwaltungsleistung als Einheitlicher Ansprechpartner der IHK

Wenn Sie als Unternehmer/-in bzw. Unternehmensgründer/in oder als Freiberufler/-in aus allen den Bereichen der Wirtschaft Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie z. B. ein...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wenn Sie als Unternehmer/-in bzw. Unternehmensgründer/in oder als Freiberufler/-in aus allen den Bereichen der Wirtschaft Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie z. B. ein mitunter aufwändiges und kompliziertes Verfahren wie die Gründung einer Niederlassung anstreben, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine einheitliche Stelle wie beispielsweise einen sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden. Einheitliche Stellen stellen Ihnen bedarfsgerecht die nötigen Antragsformulare bereit, versorgen Sie mit Informationen über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie den zuständigen Behörden zu. Der Service richtet sich an Interessenten aus Deutschland aber auch insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten.