Archivgut - Einsicht gewähren

Dienstleister für Forschung und Bildung: Die nach einer Bewertung der Archivwürdigkeit übernommenen Bestände werden von den Archivarinnen und Archivaren bearbeitet. Ihr Inhalt...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Benutzung des Landesarchivs steht jedem Bürger offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann nicht gewährt werden. Sie sollten in der Lage sein, Schriften der Zeit, die Sie interessiert, lesen zu können.

Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Landesarchiv richten. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs, bei Anfrage per E-Mail zumeist auch als E-Mail. Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Sie füllen vor Ort ein Anmeldungsformular aus und werden von einem Archivar zunächst beraten. Sie suchen in Findmittteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

Dienstleister für Forschung und Bildung: Die nach einer Bewertung der Archivwürdigkeit übernommenen Bestände werden von den Archivarinnen und Archivaren bearbeitet. Ihr Inhalt wird erschlossen - seit einigen Jahren zumeist in Datenbanken. Für den Großteil der Bestände stehen jedoch weiterhin die traditionellen "Findhilfsmittel", d. h. Findkarteien und Findbücher zur Verfügung. Der Inhalt der Dokumente wird so erfasst, dass diese für vielfältige und unterschiedliche Auswertungen offen sind, denn Forschungsthemen und -schwerpunkte ändern sich im Laufe der Jahre. Die Archive können Sie direkt benutzen und Einsicht in das Archivgut vor Ort nehmen oder schriftlich benutzen, indem Sie eine Anfrage an das Landesarchiv richten. Ob Sie sich für Ortgeschichte, Familienforschung oder andere historische Themen interessieren, das Landesarchiv hält hierzu umfangreiches Archivgut bereit. Es hilft auch bei rechtlichen Anliegen wie zum Beispiel Eigentumsfragen, Rentennachweisen oder Rehabilitationen weiter, wenn es hierzu Unterlagen archiviert hat.

An der Auswertung der in den Landesarchiven verwahrten Unterlagen wirken die Archivarinnen und Archivare durch eigene Beiträge ebenso mit wie an der Erforschung und Vermittlung der mecklenburgischen Geschichte. Die Beteiligung an Ausstellungen, Führungen durch das Archiv und eigene Publikationen sind hier zu nennen.