Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Stralsund, Hansestadt

Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten...

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Stralsund - Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt | Abt. Verkehrsangelegenheiten

Schillstraße 5 - 7
18439 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach2145
18408 Stralsund, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 253722
Fax: 03831 25253722

Öffnungszeiten

Montag
8 – 12 Uhr
Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Mittwoch
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag
8 – 12 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Olof-Palme-Platz
Bus: Linie 4
Bus: Linie 1

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

www.stralsund.de/datenschutzinfo

  • ab dem 1. Januar 2015 ausgegebene Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • ab dem 1. November 2010 ausgestellter Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Bezahlmöglichkeit der Gebühr mittels ePayment-Systems (ePayBL)
  • optional Möglichkeit des Einscannen eines QR-Codes
  • optional Nutzung von DE-Mail
  • Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
  • Ab dem 1. November 2010 ausgestellte Personalausweise besitzen eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Um diese nutzen zu können, muss sie auf dem Personalausweis freigeschaltet sein.
  • Kartenlesegerät

Die Gebühren sind nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs fallen Gebühren in Höhe von 5,70 EUR (zzgl. 0,60 EUR für die Registrierung im ZFZR) an. Sofern eine Reservierung des Kennzeichens gewünscht wird, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 2,60 EUR an. Kosten für sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten.

  • Das Fahrzeug wurde ab dem 1. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen und trägt auf seinen Kennzeichenschildern neue Stempelplaketten und der Halter besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.
  • Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen. Darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar.
  • Abdeckung der Stempelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen. Damit werden die Sicherheitscodes freigelegt.
  • Die Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Codes einscannen.
  • Das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufsuchen und dort ihre/seine Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) vornehmen.
  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des/der Sicherheitscodes.
  • Verbleibserklärung über das Fahrzeug abgeben.
  • Die Fragen nach der Kennzeichenreservierung und der Möglichkeit einer späteren internetbasierten Wiederzulassung beantworten.
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-Systems.
  • Die Fahrzeugdaten werden durch Anklicken des Absendebefehls an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt.
  • Als Abmeldedatum gilt der Bearbeitungszeitpunkt (nächster Werktag) in der Zulassungsbehörde.
  • Die Zustellung des Bescheides über die Außerbetriebsetzung ggf. einschließlich des Gebührenbescheids erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
  • Die Zulassungsbehörde informiert auf dem elektronischen Weg die Kfz-Versicherung und den Zoll (KFZ-Steuerverwaltung) über die Außerbetriebsetzung.

Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, können Fahrzeughalter, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, die Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs beantragen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.