Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten...
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Zulassungswesen
Langer Steinschlag 4
23936
Grevesmühlen, Stadt
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Weitere Anschriften
Postanschrift
23958 Wismar, Hansestadt
Postanschrift
Postfach1565
23958
Wismar, Hansestadt
Adresse
Am kleinen Stadtfeld 6
23966
Wismar, Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 – 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung)) |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 11:30 Uhr |
Parkplätze
Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Grevesmühlen
Regionalbahn:
Grevesmühlen
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus:
Malzfabrik Grevesmühlen
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Erforderliche Unterlagen
- ab dem 1. Januar 2015 ausgegebene Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
- ab dem 1. November 2010 ausgestellter Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Bezahlmöglichkeit der Gebühr mittels ePayment-Systems (ePayBL)
- optional Möglichkeit des Einscannen eines QR-Codes
- optional Nutzung von DE-Mail
Voraussetzungen
- Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
- Ab dem 1. November 2010 ausgestellte Personalausweise besitzen eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Um diese nutzen zu können, muss sie auf dem Personalausweis freigeschaltet sein.
- Kartenlesegerät
Kosten
Die Gebühren sind nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs fallen Gebühren in Höhe von 5,70 EUR (zzgl. 0,60 EUR für die Registrierung im ZFZR) an. Sofern eine Reservierung des Kennzeichens gewünscht wird, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 2,60 EUR an. Kosten für sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten.
Verfahrensablauf
- Das Fahrzeug wurde ab dem 1. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen und trägt auf seinen Kennzeichenschildern neue Stempelplaketten und der Halter besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.
- Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen. Darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar.
- Abdeckung der Stempelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen. Damit werden die Sicherheitscodes freigelegt.
- Die Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Codes einscannen.
- Das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufsuchen und dort ihre/seine Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) vornehmen.
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des/der Sicherheitscodes.
- Verbleibserklärung über das Fahrzeug abgeben.
- Die Fragen nach der Kennzeichenreservierung und der Möglichkeit einer späteren internetbasierten Wiederzulassung beantworten.
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-Systems.
- Die Fahrzeugdaten werden durch Anklicken des Absendebefehls an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt.
- Als Abmeldedatum gilt der Bearbeitungszeitpunkt (nächster Werktag) in der Zulassungsbehörde.
- Die Zustellung des Bescheides über die Außerbetriebsetzung ggf. einschließlich des Gebührenbescheids erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
- Die Zulassungsbehörde informiert auf dem elektronischen Weg die Kfz-Versicherung und den Zoll (KFZ-Steuerverwaltung) über die Außerbetriebsetzung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, können Fahrzeughalter, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, die Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs beantragen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.