Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.

Ihre zuständige Stelle

Staatskanzlei
Protokoll, Veranstaltungen, Ordensangelegenheiten, Ehrungen

Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Dr. Antje Schramm
Telefon: +49 385 588-10080
Position: Stabsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.

Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben. Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Wie wird gefördert?

Es wird eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt. Die finanzielle Hilfe wird durch die Staatskanzlei in der Regel im Überweisungsverfahren ausgezahlt.