Lastenausgleich für Vertriebene, Spätaussiedler und Übersiedler

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Sie sind als Vertriebene oder Spätaussiedler aus den deutschen Ostgebieten, den Ostblockstaaten oder als Übersiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt. Für...

Ihre zuständige Stelle

Leider konnte für die gesuchte Leistung keine zuständige Stelle ermittelt werden.

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den Vermögensschaden oder den Verlust der beruflichen Existenz mussten Sie durch Unterlagen oder durch glaubhafte Zeugenaussagen beweisen.

  • Sie müssen grundsätzlich am 01.01.1993 Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit haben.
  • Sie müssen in der Folge der Kriegsereignisse einen Vermögensschaden erlitten oder Ihre berufliche Existenz verloren haben.
  • Sie müssen bis zum 31.12.1995 (bei KSR bis zum 31.12.1999) einen Antrag gestellt haben.

keine

Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.

Sie sind als Vertriebene oder Spätaussiedler aus den deutschen Ostgebieten, den Ostblockstaaten oder als Übersiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt. Für Vermögensschäden oder für den Verlust der beruflichen Existenz, die Ihnen in der Folge des 2. Weltkriegs entstanden sind, konnten Sie eine Lastenausgleichsentschädigung beantragen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Lastenausgleichsleistungen ist jedoch am 31.12.1995 abgelaufen. Am  31.12.1999 endete auch die Antragsfrist für die Gewährung von Kriegsschadensrente.

Nach dem Lastenausgleichsgesetzstanden den Geschädigten, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht hatten, insbesondere folgende Leistungen zu:

  • Hauptentschädigung für den entstandenen Vermögensschaden.
  • Kriegsschadenrente für den entstandenen Existenz- oder Vermögensverlust.