Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Versicherungskennzeichen beantragen

Auf öffentlichen Straßen dürfen zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und elektronische Mobilitätshilfen im...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Liste der Fahrzeuge, für die eine Versicherung vereinbart werden soll, mit Angaben über Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Baujahr und Kopien der Betriebserlaubnis
  • Personalausweis

Sie sind Verfügungsberechtigter der zu versichernden Fahrzeuge. Ihre Fahrzeuge haben in der Bundesrepublik Deutschland ihren regelmäßigen Standort. Die Kraftfahrzeuge entsprechen einem genehmigten Typ oder Ihnen wurde eine Einzelgenehmigung erteilt.

Die Kosten setzt das Versicherungsunternehmen fest.

Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung hierüber für das jeweilige Verkehrsjahr. Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres. Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Versicherer Ihren Antrag annimmt. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang der Versicherungsscheine. Der Versicherungsbeitrag für das Verkehrsjahr ist gegen Überlassung des Versicherungskennzeichens zur Zahlung fällig. Versicherungsscheine und rote Versicherungskennzeichen sind wichtige Urkunden, die von Ihnen sicher aufzubewahren sind. Das rote Versicherungskennzeichen ist am geführten Kraftfahrzeug fest anzubringen. Der Versicherer teilt dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG und die in § 30 Abs. 5 FZV genannten Fahrzeugdaten mit. Durch das rote Versicherungskennzeichen weisen Sie als Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Auf öffentlichen Straßen dürfen zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und elektronische Mobilitätshilfen im Sinne der Mobilitätshilfeverordnung in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Solange, wie solche Fahrzeuge nicht zugelassen sind, dürfen sie zu Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten auch mit roten Versicherungskennzeichen geführt werden. Rote Versicherungskennzeichen bestehen aus einem Schild, das eine zur Identifizierung des Kraftfahrzeugs geeignete Erkennungsnummer, die mit dem Buchstaben „Z“ beginnt, und das Zeichen des zuständigen Verbandes der Kraftfahrzeugversicherer trägt sowie das gültige Verkehrsjahr (ab 1. März) angibt. Ein Kennzeichenmuster ist in Anlage 12 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung abgebildet.