Wohngeld als Mietzuschuss - Änderungen mitteilen

Ausgewähltes Gebiet: Rehna

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

Ihre zuständige Stelle

Amt Rehna
Wohngeld/ Kindertagesförderung/ Fundbüro

Freiheitsplatz 1
19217 Rehna, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038872 929-0
Fax: 038872 929-22

Mitarbeiter

Frau Ebernickel
Telefon: 038872 929-108
Fax: 038872 929-22
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

An diesen beiden Tagen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminabsprache erledigen.

Zu den Sprechzeiten ist das Amt wieder geöffnet und frei zugänglich.

Darüber hinaus soll eine bürgerfreundliche Terminvergabe weitergeführt werden.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

*

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
  • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
     

In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

  • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
  • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
  • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

  • Umzug des gesamten Haushalts,
  • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
  • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
  • keine

Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.