Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Kröpelin

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

Ihre zuständige Stelle

Stadt Kröpelin
Standesamt

Markt 1
18236 Kröpelin, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038292 85119
Fax: 038292 85110

Mitarbeiter

Frau Marion Treichel
Telefon: 038292 85119
Position: Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten; Sachbearbeiter/-in Standesamt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Markt
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bahnhof Kröpelin
Regionalbahn: 11

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Information nach Artikel 13 und 14 DS-GVO Verantwortlicher Die Verantwortung für die Datenverarbeitung hat das zuständige Standesamt. Die Informationen zum behördlichen Datenschutzbeauftragen entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten des Standesamtes aus dem Serviceportal. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten Die erhobenen Daten sind für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden auf Antrag notwendig. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten: Antragsteller: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Telefonnummer Beurkundete Person/en: Geburtsurkunden: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden: Name, Vorname und Geburtsname der Ehegatten/Lebenspartner, Tag der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft, Ort der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft Sterbeurkunden: Name, Vorname und Geburtsname der verstorbenen Person, Geburtstag der verstorbenen Person, Todestag, Sterbeort   Rechtsgrundlagen: Personenstandsgesetz (PStG) Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) Landespersonenstandsausführungsgesetz (LPStAG M-V) Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz (PStGÜLVO M-V) und Landespersonenstandsverordnung M-V   Speicherdauer Die Antragsdaten werden 120 Tage nach der Bearbeitung im Standesamt gelöscht.   Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person Werden durch den Antragssteller nicht alle notwendigen Daten angegeben, können vom zuständigen Standesamt keine Urkunden ausgestellt werden.   Datenübermittlung in Drittländer Eine Übermittlung der Daten in ein Drittland erfolgt nicht.   Information zu Betroffenenrechten   Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben das Recht, Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).

Kosten für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 7,50

Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:

  • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.