Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
Ihre zuständige Stelle
Amt Krakow am See
Personenstandwesen
Markt 2
18292
Krakow am See, Stadt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in Krakow am See:
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Sprechzeiten in Lalendorf:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Dieses Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre Daten benötigen, erheben und verarbeiten. Die [ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE] hat die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Anzeige zur Gewerbeanmeldung erfolgt auf Grundlage des §2 GewAnzV und §11 Gewerbeordnung zur Bearbeitung gemäß §14 Gewerbeordnung. Die Verarbeitung der Daten ist gesetzlich erforderlich und gemäß Artikel 6 Absatz 1c und 1e DSGVO zulässig. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gelöscht. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist [ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE] (E-Mail: [info@behörde.de]). Den Beauftragten für Datenschutz der [ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE] erreichen sich ebenda (E-Mail: [datenschutz@behörde.de]). Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auch unter ...... . Es besteht Beschwerdemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).
Erforderliche Unterlagen
Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).
Kosten
Kosten für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 7,50
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:
- es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
- Ort und Tag der Geburt,
- die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.