Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm "Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium)" beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während der Gründung, dann erhalten Sie hier ein Gründungsstipendium.

Ihre zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Schulstr. 1-3
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 385 55775-0
Fax: +49 385 55775-40

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für das Jury-Verfahren:

  • Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
  • beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht

Für das Antragsverfahren:

  • gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
  • Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
  • De-minimis-Erklärung
  • bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
  • Finanzierungsplan
  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
  • tragfähige
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
  • Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
  • keine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen

keine

  • Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
  • Einreichung bei der GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
  • Antragstellung: formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.

Was wird gefördert?

Es werden Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft gewährt. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.