Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm "Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium)" beantragen
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während der Gründung, dann erhalten Sie hier ein Gründungsstipendium.
Ihre zuständige Stelle
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstr. 1-3
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Für das Jury-Verfahren:
- Unternehmenskonzept
- fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
- beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht
Für das Antragsverfahren:
- gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
- Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
- De-minimis-Erklärung
- bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
- Finanzierungsplan
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
- Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
- tragfähige
- fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
- Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
- keine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen
Kosten
keine
Verfahrensablauf
- Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
- Einreichung bei der GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
- Antragstellung: formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Was wird gefördert?
Es werden Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft gewährt. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.