Zuschuss für Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen, beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Fördermittel für bauliche und technische Maßnahmen an und in Tierheimen, Wildtierauffangstationen und anderen Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen.

Ihre zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 63630
Fax: 0385 63631212

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Alle Formulare können heruntergeladen, per Hand oder am PC ausgefüllt werden. Sie müssen unterschrieben und im Original bis zum 31.03. des laufenden Jahres beim LFI M-V vorliegen.

  • vollständige, fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen 
  • Zuwendungen werden grundsätzlich nur Tierheimen gewährt, welche in M-V gelegen sind. 
  • Das beantragte Vorhaben muss zu einer Verbesserung der Unterbringung oder Versorgung von Tieren geeignet sein.
  • Einhaltung der jeweiligen Vorschriften des Tierschutzgesetzes
  • Nachweis notwendiger behördlicher Erlaubnisse

keine

Der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung ist schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut M-V. Über die Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde durch schriftlichen Bescheid.

Was wird gefördert?

Verbesserung der Tierschutzsituation von untergebrachten Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren in M-V

Gegenstand der Zuwendung

  • ausschließlich bauliche Maßnahmen (Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten und Modernisierungen, Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und energetischen Funktionalität und Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen) in Einrichtungen, die der Unterbringung von herrenlosen Tieren, Fundtieren, behördlich beschlagnahmten Tieren sowie kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen
  • laufende Kosten für den Betrieb eines Tierheims sowie zum Beispiel Kosten für den Grunderwerb werden nicht gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Träger von Tierheimen (d. h. alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefunden oder anderweitig hilflosen Wildtieren dienen)
  • Von einer Zuwendung ausgeschlossen sind Tierheime in kommunaler Trägerschaft.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90 Prozent gewährt. Die Zuwendung wird mit dem Bewilligungsbescheid auf einen Höchstbetrag festgesetzt. 
Die höchstmögliche Zuwendung von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten Zuwendungsempfänger, die ausschließlich den Tierschutzzweck erfüllen. Sofern ein Zuwendungsempfänger Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit erzielt, die nicht dem Tierschutzzweck dienen, verringert sich die Zuwendung um den prozentualen Anteil dieser Einnahmen an den Gesamteinnahmen.   

Als Eigenanteil der Finanzierung können neben den Eigenmitteln auch unbare Eigenleistungen, projektbezogene Sachspenden, öffentliche Zuwendungen und Zuwendungen Dritter anerkannt werden.

Abruffrist: Fördermittel müssen abgerufen werden

4 Jahre
Gültigkeit: 25.09.2023 - 31.12.2027

Weitere Informationen

Der Antrag muss bis zum 31.03. des laufenden Jahres vollständig beim LFI M-V vorliegen.