Zuschuss zur Projektförderung für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Ziel ist die Förderung der Integration und der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antragsformular
  • Finanzierungsplan
  • Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
     

Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Gefördert werden können Projekte in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Bedarf für das Projekt soll von Seiten des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, auf dessen oder deren Gebiet das Projekt durchgeführt wird, bestätigt sein.

Für Projekte der migrationsspezifischen Beratung sowie zur sprachlichen und beruflichen Integration sind Qualifikationen des Personals als

  • Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder
  • Sozialarbeiter/innen mit staatlicher Anerkennung oder
  • der Nachweis einer gleichwertigen pädagogischen Qualifizierung
     

erforderlich.

keine

Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Zuwendungszweck
Ziel ist die Förderung der Integration und der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit.
 

Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden bedarfsgerechte, regionale und nachhaltige Projekte im Sinne des § 45 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, insbesondere

  • Projekte der migrationsspezifischen einschließlich der psychosozialen Beratung, die vorhandene Strukturen der Migrationserstberatung ergänzen,
  • Projekte zur Verbesserung der Kommunikation, Verständigung und gesellschaftlichen Integration,
  • Projekte zur Stärkung der Partizipation der Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Vereinen und Initiativen von Migrantinnen und Migranten bei der Entwicklung von Hilfen zur Selbsthilfe sowie deren verstärkte Einbeziehung in das bürgerschaftliche Engagement.
     

Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige, rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung nach Abstimmung mit anderen Zuwendungsgebern in Höhe von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung des Projektes benötigt werden (zuwendungsfähige Gesamtausgaben), ausgereicht.