Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums beantragen

Die Förderung dient einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Mit den Vorhaben werden langfristig naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Wälder geschaffen beziehungsweise wiederhergestellt.  

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Waldflächen liegen in Mecklenburg-Vorpommern
  • bei Forstbetrieben mit Waldeigentum von mehr als 100 ha: Vorlage eines Forsteinrichtungswerks (nicht älter als 10 Jahre) sowie eines Zertifikats für nachhaltige Waldbewirtschaftung (zum Beispiel PEFC. FSC-Siegel)
  • Eigentumsnachweis des Zuwendungsempfängers beziehungsweise bei Besitzern schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers mindestens für die Dauer der Zweckbindung
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
  • Bagatellgrenze beträgt bei Wundstreifensystemen 200,00 EUR, im Übrigen 1.000,00 EUR

Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung des Laubholzunterbaus in kalamitätsgefährdeten Wäldern:

  • Vorlage eines Standortgutachtens zur Feststellung des Wachstumspotenzials bei nicht ausreichender Erkundung
  • Verwendung standortgerechter Laubholzbaumarten sowie von Vermehrungsgut aus empfohlenen Herkunftsgebieten
  • Fläche liegt in kalamitätsgefährdeten Waldgebieten

Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung der Waldbrandvorsorgemaßnahmen:

  • Verpflichtung zur Teilnahme am Europäischen Forstlichen Informationssystem zur Waldbrandstatistik
  • Geplante Maßnahme befindet sich in einem Gebiet mit hohem und mittleren Waldbrandrisiko (Karten bei Forstbehörde einsehbar)
  • Durchführung erfolgt entsprechend der Leitlinien für den forstwirtschaftlichen Wegebau im Landeswald Mecklenburg-Vorpommern
  • keine
  • ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
  • Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November

Was wird gefördert?

1. Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Wäldern, einschließlich

  • Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung einschließlich Flächenvorbereitung
  • Maßnahmen zum Schutz der Kultur durch Zaunbau
  • Nachbesserungen (Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung) während der ersten fünf Jahre nach Anlage des Laubholzunterbaus bei Ausfall aufgrund natürlicher Ereignisse von mehr als 40 % von der Mindestpflanzenstückzahl oder mehr als 1 ha zusammenhängende Fläche

2. Waldbrandvorsorgemaßnahmen

  • Anlage und Unterhaltung von Wundstreifensystemen
  • Anlage von Wasserentnahmestellen
  • Anlage und Modernisierung von kurzen unversiegelten Verbindungswegen zu Wasserentnahmestellen

3. Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder

  • Ausweisung und Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
  • Bau von Erholungs- und Verweileinrichtungen
  • Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
  • Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • bei 1. und 2. bis 100 %, bei 3. bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöchstbeträge bei Laubholzunterbau durch Saat 3.150,00 EUR/ha, durch Pflanzung 4.200,00 EUR/ha, bei Nachbesserungen 2.100,00 EUR/ha