Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Postanschrift
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
- Handelsregisterauszug
- Satzung des Trägers
Voraussetzungen
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Der formgebundene Antrag ist an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Der Antragsvordruck ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich.
Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).