Zuschuss für das Holzrücken mit Pferden beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie Rückepferde im Wald einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zur Förderung traditioneller und umweltverträglicher Holzernteverfahren bekommen.

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsbereich AöR
Fachgebiet LFoA FG 12 - Forstförderung

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Mitarbeiter

Heiko Fehrenbacher
Position: Fachgebietsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • De-minimis-Erklärung gemäß Formblatt der Bewilligungsbehörde
  • Nachweis über den (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Datenschutzerklärung

Zuwendungen werden nur für die Holzrückung mit Pferden auf Waldflächen in M-V gewährt. Die Förderung der Holzrückung mit Pferden außerhalb des Waldes ist ausgeschlossen.

Es fallen keine Kosten an.

Füllen Sie den von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Antrag aus. Unterschreiben Sie den Antrag und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 01. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde ein.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt Ihnen die Bewilligungsbehörde den Zuschuss. Sie erhalten einen Bescheid.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist das traditionelle Verfahren des Rückens oder Vorlieferns von Holz durch den Einsatz von Pferden im Wald.

Wer wird gefördert?

Private Unternehmer jeglicher Rechtsform mit (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die das Holzrücken mit Pferden als Dienstleistung anbieten.

Wie wird gefördert?

Grundlage der Berechnung sind die nachgewiesenen Holzmengen, die mittels Rückepferd im Wald gerückt oder vorgeliefert wurden.