Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsbereich AöR
Fachgebiet LFoA FG 12 - Forstförderung
Fritz-Reuter-Platz 9
17139
Malchin, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- De-minimis-Erklärung gemäß Formblatt der Bewilligungsbehörde
- Nachweis über den (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Datenschutzerklärung
Voraussetzungen
Zuwendungen werden nur für die Holzrückung mit Pferden auf Waldflächen in M-V gewährt. Die Förderung der Holzrückung mit Pferden außerhalb des Waldes ist ausgeschlossen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Füllen Sie den von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Antrag aus. Unterschreiben Sie den Antrag und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 01. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde ein.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt Ihnen die Bewilligungsbehörde den Zuschuss. Sie erhalten einen Bescheid.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist das traditionelle Verfahren des Rückens oder Vorlieferns von Holz durch den Einsatz von Pferden im Wald.
Wer wird gefördert?
Private Unternehmer jeglicher Rechtsform mit (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die das Holzrücken mit Pferden als Dienstleistung anbieten.
Wie wird gefördert?
Grundlage der Berechnung sind die nachgewiesenen Holzmengen, die mittels Rückepferd im Wald gerückt oder vorgeliefert wurden.