Zuschuss für Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen beantragen

Planen Sie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und/oder zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien? Dann können Sie einen Zuschuss beantragen, welcher sich auf einen bestimmten prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Als entscheidungsrelevante Unterlagen werden stets benötigt:

  • vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Nachweis des Eigentums- bzw. Nutzungsrechts des Projektstandortes
  • aussagefähige Projektbeschreibung
  • differenzierte Ausgabenübersicht
  • behördliche Genehmigungen, soweit erforderlich
  • Finanzierungsnachweise und Darstellung des Bemühens zur Ausschöpfung anderer Fördermöglichkeiten, Belege über die Förderung durch andere öffentliche Stellen
  • Datenblatt Klimaschutzindikatoren.

Die Einholung weiterer Auskünfte und Unterlagen zum Zwecke der Entscheidung über den Förderantrag und zur Bemessung der Bewilligungshöhe bleibt der Bewilligungsbehörde weiterhin vorbehalten.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  • das Projekt in M-V durchgeführt wird,
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen oder mindestens 5.000 Euro, sofern es sich dabei ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt
  • sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist nachweisen kann
  • das Projekt sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant ist
  • die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen
  • die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten gesichert ist
  • mit dem Vorhaben nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen wird und
  • die Amortisationszeit des Projektes fünf Jahre überschreitet.

Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.

Sofern vom Land M-V verlangt:

  • Vorlage einer energetischen Analyse und Bewertung (Bestandsaufnahme zum Energieverbrauch, Energiebedarfsanalyse, Möglichkeiten zur Energieeinsparung).

Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.

  • keine

Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge, in der Bewilligungsbehörde ein. Planungsleistungen gelten nicht als Beginn. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Im Rahmen der Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind besondere Regelungen zur Auftragsvergabe und zur Publizität zu beachten.

Was wird gefördert?

Zuwendungszweck ist die Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Gefördert werden Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen.
Gegenstand der Förderung sind demnach Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Dazu zählen insbesondere:

  • investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
  • investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe;
  • innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienz­potenzialen und erneuerbaren Energien
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchen)
  • Vereine, Verbände und Stiftungen

sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Sinne einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dabei beläuft sich die Höhe des Zuschusses auf einen bestimmten prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben.

In der Regel beträgt die Höhe der Anteilsfinanzierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Ausnahmefall bis zu 80 Prozent.

Details zur Förderhöhe werden über ein Merkblatt veröffentlicht.