Zuschuss zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätsprodukte, um die Wirtschaftstätigkeit im Agrar- und Ernährungssektor zu stärken und dessen Wertschöpfung zu erhöhen

Ihre zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern - GRW Investitionsförderung II

Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Das Antragsformular ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich oder steht unter www.lfi-mv.de/foerderungen/absatzfoerderung/ zum Download zur Verfügung.
Dem Antrag sind die im Antragsformular aufgeführten Unterlagen formgebunden und in Schriftform beizufügen.

Dem Antrag sind die im Antragsformular aufgeführten Unterlagen (soweit zutreffend) beizufügen:

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Unterschriftsprobenblatt/Projektvollmacht  
  • Erklärung zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen (KMU-Erklärung)  
  • Organigramm der Unternehmensgruppe
  • Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Gewerbeanmeldung (nicht älter als 6 Monate)
  • Gesellschaftervertrag, ggf. Satzung (nicht älter als 6 Monate)
    (für GbR, e. V., sofern keine Eintragung im amtlichen Register vorliegt)
  • aussagefähige Projektbeschreibung
  • aktuelle „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers

Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

Die Maßnahme muss erkennen lassen, dass sie zur Verbesserung des Absatzes von land-, fisch- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen aus Mecklenburg-Vorpommern beiträgt und neue Absatzwege für die Land- und Ernährungswirtschaft eröffnet.

Allen Maßnahmen, bis auf die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Warenbörsen oder Hausmessen muss jeweils ein konkretes Projekt zu Grunde liegen, das gemeinsam durchgeführt wird.

Die Gewährung einer Zuwendung ist nicht möglich, wenn das Projekt bereits gefördert worden ist oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erfolgt (Ausschluss der Doppelförderung).

keine

Antragsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens formgebunden, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge beim:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin

einzureichen. Das Antragsformular ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich.

Dem Antrag sind die im Antragsformular aufgeführten Unterlagen beizufügen. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

Nach schriftlicher Bestätigung des Antragseingangs kann mit dem Vorhaben begonnen werden.

Bewilligungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage einer formgebundenen, durch den Zuwendungsempfänger bei der Bewilligungsbehörde einzureichende Mittelanforderung.

Verwendungsnachweisverfahren
Der Verwendungsnachweis formgebunden mit der Mittelanforderung zu erbringen. Neben dem Sachbericht ist der zahlenmäßige Nachweis der Einnahmen und Ausgaben (Aufstellung der bezahlten Rechnungen) einschließlich der dazugehörigen Originalbelege und Zahlungsnachweise vorzulegen.

Was wird gefördert?

  • Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Warenbörsen, Hausmessen
  • Verkaufsförderaktionen in Form von mit einem Partner des Lebensmittel-Einzelhandels abgestimmten „Mecklenburg-Vorpommern-Wochen“
  • Informationsseminare
  • Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Anträgen auf Anerkennung von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen
  • Akquise, Vorbereitung und Präsentation eines Gemeinschaftsstandes M-V auf Fachmessen
  • Akquise, Vorbereitung und Präsentation einer Delegationsreise der Land- und Ernährungswirtschaft

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen sowie Fischereiunternehmen der Ernährungswirtschaft
  • Erzeugergemeinschaften, Erzeugerzusammenschlüsse, Vereinigungen, Vereine und Verbände
  • kleine und mittlere Unternehmen der Ernährungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in M-V

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Bei Teilnahme eines kleinen Unternehmens oder eines Kleinstunternehmens an einer Messe, Ausstellung, Hausmesse oder Warenbörse kann der Zuschuss 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei mittleren Unternehmen beträgt der Fördersatz für diese Maßnahmen 50 %.

Der Zuschuss wird darüber hinaus höchstens mit 6.000 EUR je Maßnahme und höchstens insgesamt drei Messen und Ausstellungen sowie insgesamt drei Hausmessen und Warenbörsen im Jahr gewährt.

Seminare und Verkaufsförderaktionen werden mit einem Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei allen weiteren oben genannten Maßnahmen liegt der Fördersatz bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für alle Vorhaben liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 EUR.