Förderung: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten und des Zusammenlebens in den kreisfreien Städten, Landkreisen, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Integrationsfonds) Beantragung

Projekte, welche die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen fördern und dabei gleichzeitig die lokale Bevölkerung mit einbinden, können vom Land gefördert werden.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antragsformular
  • Finanzierungsplan
  • Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
     

Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

keine

Den Antrag stellen dürfen kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), der Bewilligungsbehörde. Sofern sie das Projekt nicht selbst initiiert haben, geben sie als Erstempfänger die Fördergelder an die Projektträger (Vereine, Stiftungen, Initiativen usw.) als Letztempfänger weiter.

Zuwendungszweck
Ziele des Fonds sind die Förderung der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens im Land sowie die Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens; Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen sollen abgebaut und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.
 

Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden lokal initiierte Projekte u.a.

  • Orientierungsangebote,
  • Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen,
  • Begegnung und Kommunikation zur Stärkung der Kultur des Miteinanders,
  • Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit,
  • Patenschaftsprojekte für Familien, Frauen und Jugendliche,
  • Angebote zur Förderung der Mobilität, Stärkung der Gesundheitskompetenz,
  • Gemeinsame Angebote im Umgang mit digitalen sozialen Medien für Einheimische und Flüchtlinge oder
  • Angebote zur Konfliktvermeidung.
     

Gefördert werden auch übergreifende integrationsfördernde Vorhaben wie z.B.

  • Alphabetisierungskurse für Asylsuchende mit individueller Bleibeperspektive,
  • Maßnahmen zur Gewinnung, Einsatz und Weiterbildung von ehrenamtlichen Integrationsbegleitern in den Kommunen,
  • Maßnahmen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kommunen oder ortsansässigen Vereine und Initiativen.


Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können kreisfreie Städte, Landkreise sowie kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns sein, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben.


Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Es werden ausschließlich Vorhaben und Projekte gefördert, deren förderfähige Gesamtausgaben 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent aufzubringen.