Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen
Wer in die Liste der Brandschutzplaner, die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Brandschutznachweise gemäß § 66 Absatz 2 Satz 3 LBauO M-V zu erstellen.
Ihre zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: - an den Verlag, der für den Versand des Deutschen Ingenieurblatts und den Kammerreport, offizielles Mitteilungsblatt der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern, zuständig ist (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, der Versandadresse (Büro- oder Privatadresse) - an den im Auftrag der Ingenieurkammer M-V tätigen Betreiber der Internetseite der Ingenieurkammer M-V für die Veröffentlichung in der Ingenieursuche (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, der Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), E-Mail-Adresse, Internet, Telefonnummer, Fax-Nummer) - an das Versorgungswerk der Ingenieure Mecklenburg-Vorpommern (Weiterleitung bei Eintragung von Ident-Nr. (Mitgliedsnummer), Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Geburtsdatum, Büro- und Privatadresse, Listeneintragung, Eintragungsdatum, Eintragungsnummer, Anstellungsstatus und bei Löschung das Löschungsdatum) - an die Ingenieurakademie der Ingenieurkammer M-V im Bildungswerk der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse) - an die Bundesingenieurkammer zur Veröffentlichung im bundesweiten Ingenieurregister (Weiterleitung von Ident-Nr. (Mitgliedsnummer), Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Listeneintragung) Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragsstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Vorliegend beträgt die Speicherfrist gemäß Abgabenordnung 6 Jahre und gemäß Handelsgesetzbuch 10 Jahre. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über die Bauvorlageberechtigung oder Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz oder einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst,
- Unterlagen über eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren im Anschluss der Ausbildung,
- Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zum baulichen Brandschutz mit anschließendem Leistungsnachweis,
- ggf. Nachweis über Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner sind:
- der Antragsteller ist bauvorlageberechtigt und hat die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen oder
- der Antragsteller ist Angehöriger der Fachrichtung Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat oder ist Absolvent einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat oder
- der Antragsteller ist Prüfingenieur für Brandschutz,
- Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
- Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Kosten
Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00
Sofern Sie nicht freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied sind, fällt eine jährliche Listenführungsgebühr in Hohe von 50,00 Euro an.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
In die bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Brandschutzplaner ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Absatz 2 Satz 3 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.