Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis

Markt 15
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPF 3153
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-4121
Telefon: +49 3834 8536-4120
Fax: +49 3834 8536-4119

Mitarbeiter

Frau Fanny Arnold
Telefon: +49 3834 8536-4121
Fax: +49 3834 8536-4119
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Sprechzeiten mit Termin:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten ohne Termin:

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig

Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig

Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei

Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

https://www.greifswald.de/de/datenschutzerklaerung/

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug,
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular liegt auch bei der Zulassungsstelle vor Ort aus
    • Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II und
      • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
      • Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
    • zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Fahrzeugen mit
      • EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC),
      • nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
      • Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code) von einer Versicherung Ihrer Wahl
    • Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
  • Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
  • Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
    • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der Behörde
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
     

Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20

Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:

  • Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
    • Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
    • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
  • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
    • Ihr persönliches Kennzeichen,
    • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
    • Ihre Zulassungsdokumente.
  • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen. 

Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.

Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
  • bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein Gebrauchtfahrzeug, das

  • bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
  • bisher nur im Ausland zugelassen war

müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.

Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.

Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen  Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.