Hundesteuer Abmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Herr Thomas Marschollek
Telefon: +49 385 545-1568
Position: Sachbearbeiter
Frau Dagmar Becker-Schröder
Telefon: +49 385 545-1491
Position: Sachbearbeiterin
Herr Uwe Heinisch
Telefon: +49 385 545-1556
Fax: +49 385 545-1479
Position: Teamleiter

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Hundesteuermarke

keine

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen oder keinen Hund mehr besitzen, dann melden Sie ihren Hund bei der Landeshauptstadt Schwerin ab.